Recht & Finanzen |
05. Januar 2022
Alleinerziehende sind ständig mit Doppelbelastung konfrontiert. Nicht nur im Alltag und im Haushalt, sondern auch finanziell ist die Belastung schwer zu bewältigen und die Finanzplanung kommt so häufig viel zu kurz. Leider ist die finanzielle Situation von vielen Alleinerziehenden in Deutschland oft besonders schwierig. Durch die Stigmatisierung, die viele Single-Eltern erleben, geraten viele Alleinerziehende schnell in eine finanzielle Abwärtsspirale. Aber es gibt viele Hilfen, die speziell auf Alleinerziehende zugeschnitten sind und sich leicht beantragen lassen. Im Folgenden helfen wir dir mit einer Auflistung der besten Tipps um schnell und unkompliziert deine finanzielle Situation zu verbessern.
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Mit der richtigen Herangehensweise kannst du deine finanziellen Möglichkeiten stark verbessern, daher solltest du von vorherein gut vorbereitet sein. Manche Angelegenheiten können lange dauern und manchmal deine Stimmung vermiesen, aber wenn du immer gut organisiert bist, kannst du schnell reagieren und auch kleine Rückschläge mit neuer Motivation wegstecken.
Sei also immer gut vorbereitet! In vielen Situationen bei der Planung deiner Finanzen bist du mit Menschen und Situationen konfrontiert in denen dir widersprochen wird oder Hilfen zunächst nicht bewilligt werden. Hier ist gute Vorbereitung besonders wichtig, damit du deine Ansprüche auf den Punkt bringen kannst und die nächsten Schritte immer parat hast.
Mache dir immer eine Checkliste mit Themen, die für dich relevant sind. Halte diese Checkliste immer aktuell und teile größere Aufgaben laufend in kleinere Pakete ein. Schreibe dir zu den Aufgaben dazu, welches Potential sich hinter den einzelnen Punkten verbirgt und priorisiere Aufgaben danach. So kannst du schnell und effektiv die besten Hilfen für dich organisieren.
Alleinerziehenden steht 14 statt 12 Monate Elterngeld zu. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Verdienst vor der Geburt des Kindes und liegt zwischen 300€ und 1800€. Voraussetzung für das verlängerte Elterngeld für Alleinerziehende ist, dass das Kind bei dir lebt und du entweder das alleinige Sorgerecht für das Kind hast, oder dass das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für dein Kind bei dir liegt. Den Antrag solltest du möglichst schnell stellen, du hast bis vier Monate nach der Geburt zeit um es zu beantragen. Hier findest du Anträge und Formulare zu deinem Wohnort
Kinder haben Anspruch auf Kindesunterhalt von beiden Elternteilen. Wenn das Kind bei dir lebt, kommst du für deinen Anteil über Naturalien auf, also Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, usw. Der andere Elternteil leistet den Unterhalt in Bar an dich. Hierfür darf das Nettoeinkommen des anderen Elternteils 1160€ nicht überschreiten. Als Mutter ist wichtig zu wissen, dass die Vaterschaft des Kindes anerkannt worden sein muss, damit der Vater unterhaltsverpflichtet ist. Wenn du dein Unterhaltsrecht durchsetzen musst, ist deine erste Anlaufstelle das Jugendamt. Kommst du hier nicht weiter, scheue nicht davor, Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen. Klasse Tipp für Alleinerziehende: Personen mit geringem Einkommen können einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen um eine anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung für 15€ zu erhalten (Link zum Antrag als PDF).
Nach der Scheidung besteht der Anspruch auf Trennungsunterhalt für den finanziell schwächer gestellten Partner, wenn die Weiterführung der Ehe unmöglich erscheint. Zunächst wird die Einkommensdifferenz zwischen Ihrem Einkommen und dem Einkommen Ihres Noch-Ehepartners ermittelt. Der bestehende Unterschied wird nun mit 3/7 multipliziert um den Anspruch zu ermitteln. Die Länge der Ehe spielt eine entscheidende Rolle für die Länge des nachehelichen Unterhalts. Alleinerziehende können sich auf eine längere Dauer für den Anspruch auf Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt einstellen.
Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dieser Zeitraum weitet sich aus, wenn die Mutter nach der Geburt wegen der Erziehung und Pflege des Kindes nicht arbeiten kann.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein steuerlicher Posten. Mache also unbedingt rechtzeitig deine Steuererklärung. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, beträgt derzeit 4.008€ pro Jahr für das erste Kind und 240€ für jedes weitere Kind (Stand: 2022). Dieser Betrag wird von den zu versteuernden Einkünften abgezogen.
Verdienst du monatlich mehr als 33.700€ Brutto? Dann kann es sich lohnen statt des Kindergelds den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen. Die Höhe des Kinderfreibetrags ist derzeit 4.194€ (Stand: 2022).
Eine Mutter-Kind-Kur ist eine wundervolle Möglichkeit bei Überbelastung einen Ausgleich zu bekommen. Wenn du dich an einem Punkt befindest an dem du dich überanstrengt fühlst, du seelische oder körperliche Probleme fühlst, wende dich an deinen Arzt und frage ihn nach der Möglichkeit einer Mutter-Kind-Kur. Die Notwendigkeit muss vom Arzt bescheinigt werden, dann kannst du die Kostenübernahme bei deiner Krankenkasse beantragen. Hier wird sogar die An- und Abfahrt übernommen. Über Mutter-Kind-Kuren haben wir ausführlich in unserem Ratgeber geschrieben.
Alleinerziehenden stehen 20 statt 10 Krankentage pro Kind zu, wenn dein Kind krank wird und gepflegt werden muss.
Mit der richtigen Herangehensweise kannst du viele Hilfen beantragen, Geld sparen und deine Lage verbessern. Bleibe immer organisiert und kümmere dich sorgfältig um alle Angelegenheiten rund ums Geld. Schrecke nicht vor Widerstand und Rückschlägen zurück und hole dir immer Hilfe: Bei Freunden, beim Jugendamt und wenn nötig auch anwaltliche Hilfe.
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